immobilienangebote-fuerth.de
Informationsportal zum Thema Immobilien in Fürth
Immobilienthemen
Wohnungskauf
Wohnungsmiete
Hausmiete
HauskaufGrundstücke Immobilien
Immobilienportal für Fürth
Mietminderung
Ein Mieter einer Mietsache hat das Recht zur Mietminderung, wenn die Mietsache Fehler hat
oder Mängel aufweist, die eine ordnungsgemäße Benutzung der Mietsache einschränken oder
ganz verhindern. Das Recht zur Mietminderung erfolgt gesetzlich automatisch, weshalb es
nicht beantragt und auch nicht genehmigt werden muss. Allerdings müssen einige
Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört u.a., dass die Mängel nicht unerheblich sein
dürfen und nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurden. Des weiteren darf der Mieter bei
der Vertragsunterzeichnung kein Wissen um die Mängel gehabt haben und dieses Wissen
auch bei einer Besichtigung nicht erlangen können. Grundsätzlich kein Grund für eine
Mietminderung sind Mängel, die dem Mieter bei Vertragsabschluss bekannt waren und solche
Mängel, die dem Mieter durch eine Besichtigung bekannt waren, er diese Mängel aber dem
Vermieter bewusst verschwiegen hat. Auch ausgeschlossen sind Mängel, die der Mieter bei
der Wohnungsübergabe kannte und seine Rechte zur Ausbesserung durch den Vermieter nicht
wahrgenommen hat. Tritt ein Mangel während der Mietzeit ein, muss der Mieter den
Vermieter rechtzeitig darauf aufmerksam machen, sodass dieser eine Abhilfe schaffen kann.
Ist dies nicht der Fall, können keine Ansprüche auf Minderung der Miete geltend gemacht
werden. Ein Recht zur Mietminderung besteht auch dann, wenn der Vermieter
Versprechungen gemacht hat, bestimmte bauliche Veränderungen vorzunehmen und dieses
Versprechen dann nicht einhält. Grundsätzlich kann das Recht zur Mietminderung nicht durch
vertragliche Absprachen nichtig gemacht werden. Zur Bemessung der Höhe der
Mietminderung gibt es viele Gerichtsurteile, die einen Anhaltspunkt zur prozentualen
Minderung geben. Bei Streitigkeiten ist immer der Mieter in der Beweispflicht. Somit sollte
man sich frühzeitig Fotos machen oder Zeugen heranziehen.